Ist es rechtlich/versicherungstechnisch möglich, Gemeindefreizeiten zur Vermeidung der Überschreitung der Einnahmengrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe über ein Privatkonto abzuwickeln?   Nein, es ist nicht möglich, eine Gemeindefreizeit, bei der im Außenverhältnis die Gemeinde der Veranstalter dieser Gemeidnefreizeit ist,
durch "Gestaltungen" bzw. durch Zahlungsabwicklungen über ein Privatbankkonto, als nicht der Gemeinde zugehörig einzustufen und aus der Gemeindebuchhaltung wegzulassen.
Bei Zahlungsabwicklung über ein Privatbankkonto würden die dort verbuchten Zahlungsvorgänge in Zusammenhang mit der Gemeindefreizeit aufgrund der steuerlich zugrunde zu legenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise als der Gemeinde zuzurechnen sein. Dieses Privatbankkonto würde als ein sogenanntes Treuhandkonto zugunsten der Gemeinde einzustufen sein.
Wenn eine Gemeinde im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes über die steuerfreie Einnahmengrenze von 30.678 EUR kommt, sollte sie sich unbedingt in der Geschäftsstelle melden. 
Frage auf dem Kassiererseminar 29.10.05  



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